Lebenslange Rente oder Kapitalabfindung?
Ihr Mandant fragt Sie, ob er das Kapitalwahlrecht seiner privaten Rentenversicherung ausüben soll oder ob er die lebenslange Leibrente wählen soll.
Diesen Vergleich stellen Sie mit PriMa plan schnell und einfach an. Unten sehen Sie die finanziellen Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung und auf die Liquidität nach Steuern.
Inhaltsübersicht:
1. Die Erfassung
Sie geben die Stammdaten und die private Rentenversicherung ein, erstellen ein Szenario und nutzen den individuellen Bericht.
Hier erhalten Sie die Anleitung für die Eingabe als pdf.
Hier gehen Sie gleich zu den Downloads des Musterfalles und des Berichtes "Kapitalabfindung oder lebenslange Leibrente".
2. Der Vermögensvergleich
Wenn Ihr Mandant das Kapitalwahlrecht ausübt, dann verzichtet er auf die lebenslange steuerbegünstigte Leibrente. Dafür steht ihm ein bestimmter Kapitalbetrag zur Verfügung. Diesen Betrag kann er flexibel anlegen oder für wichtige Investitionen oder Anschaffungen einsetzen.
Wenn Ihr Mandant die lebenslange Rente wählt, dann verzichtet er auf die Kapitalauszahlung. Deswegen sinkt sein Vermögenswert im ersten Jahr auf Null.
Die Rentenzahlung steht ihm zur Deckung der regelmäßigen Ausgaben im Alter zur Verfügung. In diesem Beispiel hat er mit Erreichen des 91. Lebensjahrs insgesamt nach Steuern höhere Renteneinkünfte erhalten, als wenn er sich für die steuerfreie Kapitalabfindung entschieden hätte.
3. Liquiditätsvergleich ohne Kapitalverzehr
Wenn die ausgezahlte Kapitalabfindung in voller Höhe erhalten bleiben soll, dann ist dies der Vergleich zwischen den Erträgen aus der lebenslangen Leibrente und den Erträgen aus der Anlage der Kapitalabfindung.
So ist immerhin garantiert, dass die Erträge aus der Kapitalanlage - genauso wie die Leibrente - über die gesamte Lebenszeit des Mandanten fließen.
Das Kapital selbst ist hier nicht abgebildet.
Weil die aus der Anlage der Kapitalabfindung zufließende Liquidität hier ausschließlich aus Zinserträgen besteht, erzielt Ihr Mandant deutlich weniger monatliche Liquidität als bei der Wahl der lebenslangen Leibrente, die aus Erträgen und Kapitalrückflüssen besteht.
4. Liquiditätsvergleich mit Kapitalverzehr
Wenn die Kapitalabfindung der Rentenversicherung in einem Entnahmeplan mit Kapitalverzehr über 40 Jahre angelegt wird, fließen dem Mandanten - wie bei der lebenslangen Leibrente - Zinserträge und Kapitalrückflüsse zu. Allerdings ist hier in diesem Beispiel das Kapital mit dem 100. Lebensjahr aufgezehrt.
Auf der anderen Seite kann Ihr Mandant bei der Wahl der Kapitalabfindung über das jeweilige (Rest-)kapital verfügen, wenn er die Kapitalabfindung anlegt. Die Differenz zur lebenslangen Leibrente entspricht dem Preis, den er für die höhere Flexibilität zahlt, sich einen Zugriff auf das Restkapital zu erhalten.
5. Die Entscheidung
Neben den oben gezeigten "Zahlen und Fakten" muss Ihr Mandant in seiner Entscheidung die folgenden Punkte mit bedenken:
- Frist beachtet?
In den Vertragsunterlagen ist vermerkt, bis wann das Kapitalwahlrecht ausgeübt werden kann:
Ist die Frist verstrichen, kann Ihr Mandant nur auf die Auszahlung der lebenslangen Leibrente warten. - Eigene Lebenserwartung:
Schätzt Ihr Mandant seine Lebenserwartung eher kurz ein, dann wird er eher zur Kapitalabfindung tendieren. Je länger er seine Lebenserwartung einschätzt, desto attraktiver ist die lebenslange Rentenzahlung für ihn. - Ausgaben geplant?
Plant Ihr Mandant größere Investitionen oder Ausgaben zum Rentenbeginn, zum Beispiel den Umbau seines Hauses, dann sollte er prüfen (lassen), ob und inwieweit diese durch andere Vermögensteile oder Einkommensquellen (zum Beispiel Mieteinkünfte) abgedeckt sind. Sind sie das nicht, dann muss er die Kapitalabfindung wählen - wenn ihm noch Zeit dafür bleibt.
Für weitergehende Beratungen oder Bestandsaufnahmen und Hochrechnungen bieten Sie Ihrem Mandanten einen "Altersvorsorge-Check" an.
7. Hinweise / Kontakt
Möchten Sie PriMa plan unverbindlich über eine Online-Sitzung "live" erleben oder haben Sie Fragen sowie Anregungen, so ist das Instrumenta-Team unter 02204 9508-650, info@instrumenta.de und über unsere Kontaktseite gerne für Sie da.