Altersvorsorge

Altersvorsorge-Planung

Das Thema Altersvorsorge bietet sich für Steuerberater und Finanzplaner als Beratungsleistung an, weil es sehr viele Mandanten betrifft. Denn jeder, der noch nicht im Ruhestand ist, muss sich mit seiner Altersvorsorge beschäftigen.

Ihre Vorteile:

  • Das Thema Altersvorsorge wird von vielen Seiten (Medien, Zeitschriften etc.) an die Mandanten herangetragen.
  • Als Steuerberater haben Sie aus der Erstellung der Steuererklärung bereits viele Informationen vorliegen.
  • Steuerberater und Finanzplaner genießen das Vertrauen Ihrer Mandanten.
  • Sie binden Ihre Mandanten noch stärker an Ihre Kanzlei, weil Sie jetzt auch im privaten Bereich ihr Ansprechpartner sind.
  • Sie generieren zusätzliches Beratungshonorar.

Ist eine Planung der Altersvorsorge haftungsrechtlich einwandfrei?

Für Finanzplaner ist die Planung der Altersvorsorge eines der Kerngebiete ihrer Arbeit.

Und auch für Steuerberater ist Altersvorsorge-Planung eine zulässige und vereinbare Tätigkeit im Sinne des § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, wenn Sie sich auf folgende Schritte beschränken:
  1. Datenerhebung,
  2. Datenerfassung,
  3. logische Fortschreibung der Werte in die Zukunft und
  4. neutrale (strategische) Analyse des Ergebnisses.
Dies ist nichts anderes als klassische betriebswirtschaftliche Beratung, die zum Kernbereich der Tätigkeit eines Steuerberaters zu rechnen ist.

Unzulässig ist (wie in allen anderen Beratungsbereichen auch) eine konkrete Produktempfehlung oder sogar die Annahme von Provisionen von einem Produktanbieter.

Beispiele für Planungsleistungen im Bereich Altersvorsorge

1. Analyse, ob der Mandant ausreichend abgesichert ist

  • Aufnahme aller bestehenden Altersvorsorge-Verträge mit Beitrag und Leistung im Rentenalter
  • Erfassung weiterer Einnahmen, die nach Renteneintritt zu erwarten sind (z.B. Mieteinnahmen aus Immobilien)
  • Eingabe aller laufenden Kosten, die von den Einnahmen im Rentenalter gedeckt werden müssen
  • Gegenüberstellung der erfassten Einnahmen und Ausgaben zur Feststellung einer eventuellen Versorgungslücke
  • Darstellung von STRATEGISCHEN Maßnahmen, die zur Deckung der Versorgungslücke führen können
Hier sehen Sie einen Musterbericht (PDF) einer Altersvorsorge-Planung.

2. vorzeitiger oder herausgezögerter Bezug einer Versorgungswerkrente

Für Mandanten, die in ein Versorgungswerk einzahlen ist es sinnvoll, sich mit dem optimalen Zeitpunkt des Rentenbezugs zu beschäftigen.

Berechitgte (also auch Sie selber) können die Rente aus dem Versorgungswerk in der Regel erhalten:
  • mit regulärem Rentenbezugszeitpunkt (i.d.R. mit 67 Jahren)
  • gekürzt bis zu fünf Jahre früher
  • mit Erhöhung bis zu drei Jahre später
Diese Entscheidung ist häufig sogar völlig unabhängig von der Tatsache, ob Ihre Mandanten weiter arbeiten oder nicht (z.B. bei Heilberuflern).

Berechnen Sie für Ihre Mandanten mit wenig Aufwand, wie sich die unterschiedlichen Varianten auf die finanziellen Verhältnisse nach Steuern auswirken. In der Abbildung sehen Sie, wie eine entsprechende Auswertung aussehen könnte.

Hier sehen Sie einen entsprechenden Musterbericht (PDF).
6-Versorgungswerkrente

Beispiel: Vergleich der kumulierten Liquidität (Mausklick vergrößert das Bild)

3. Wahlrecht der Leistung aus einer privaten Rentenversicherung

Viele Mandanten haben eine private Rentenversicherung abgeschlossen, bei der sie bei Rentenbeginn entscheiden können, ob sie eine lebenslange Leibrente oder eine Einmalzahlung erhalten.

Die finanziellen Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung und auf die Liquidität nach Steuern können Sie mit wenig Aufwand berechnen und den Mandanten so eine wertvolle Entscheidungshilfe liefern.

So könnte ein entsprechender Bericht (PDF-Datei) aussehen.
7-Wahlrecht-private-RV

Beispiel: Vergleich Entwicklung Nettovermögen (Mausklick vergrößert das Bild)

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