Vorauszahlung Krankenversicherungsbeiträge

Vorauszahlung Krankenversicherungs-Beiträge

In diesem Musterfall geht es um die steuerliche Optimierung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

1. Steuerliche Grundlagen

Soweit sie die Grundversorgung betreffen, sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Beiträge zu Haftpflicht-, Lebens- oder Unfallversicherungen können nur in soweit geltend gemacht werden, wie sie bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten.

Weil in der Regel die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung diese Höchstgrenzen überschreiten, laufen die anderen Vorsorgeaufwendungen steuerlich "ins Leere". 

Die Idee:
Wenn man die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung jedes zweite Jahr für ein Jahr im Voraus zahlt, kann im Jahr der Zahlung der doppelte Betrag steuerlich geltend gemacht werden. In den Jahren ohne Kranken- und Pflegeversicherungszahlung werden dann die Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich wirksam.

Der Musterfall unterstellt deshalb, dass die Eheleute KV-Vorauszahlung in 2020 und danach in jedem zweiten Jahr die Beiträge für das laufende und das kommende Jahr zahlen.

2. Wirtschaftliche Voraussetzungen

Damit die steuerliche Gestaltung Sinn macht, müssen wirtschaftliche Aspekte mit beachtet werden:

  1. Ihr Mandant hat genügend Liquidität für die Vorauszahlung der Beiträge für mehrere Jahre.
  2. Er bestimmt die Zahlung der Beiträge selbst: Rentner und gesetzlich Krankenversicherte können keine Vorauszahlungen leisten, weil der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger die Beiträge abführt. 
  3. Die konkrete Krankenversicherung nimmt Beitragsvorauszahlungen an. Das muss Ihr Mandant individuell mit seiner Krankenkasse vereinbaren. Manche Krankenversicherer begrenzen die Vorauszahlungen, manche geben sogar Rabatte bei Vorauszahlungen. 
  4. Die Krankenversicherung ist nicht insolvenzgefährdet; sonst könnten die im voraus gezahlten Beiträge verloren gehen. 
  5. Eheleute müssen ihre Beiträge im selben Jahr zahlen.
  6. Es sollten andere Vorsorgeaufwendungen in ausreichender Höhe vorhanden sein. (zum Beispiel für Kapital-Lebensversicherungen, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen)

3. Erfassung in PriMa plan

I Stammdaten: 

  1. Sie legen den Mandanten in der Planungsart "Teilplanung" an.
  2. Auf der Karte "Grundeinkommen" erfassen Sie das jährliche Einkommen des Mandanten, damit die steuerlichen Ergebnisse in der richtigen Progressionsstufe errechnet werden können. Dieses Einkommen entspricht in aller Regel dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres plus die gesondert erfassten Versicherungsbeiträge in der Planung.

II Versicherungen: 

  1. Altersvorsorge-Versicherungen: 
    Sie geben die Versicherungen mit den jeweiligen Beiträgen ein, die als sonstiger Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden können.
  2. Sonstige Versicherungen: 
    Sie geben die "private" bzw. die "freiwillig-gesetzliche" Kranken- und Pflegeversicherung mit ihrem Basis-Beitrag ein. Zusätzlich erfassen Sie alle weiteren Versicherungen, die als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden können (z.B. Haftplicht- und Unfallversicherung). Im vorliegenden Fall haben die Eheleute Versicherungen mit insgesamt 4.000 Euro Jahresbeitrag.

III Szenario erstellen:

In der Kopie der Ausgangslage ändern Sie die Jahresbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Im ersten Jahr zahlen Ihre Mandanten den doppelten Beitrag, im zweiten Jahr keinen Beitrag, usw.

IV Auswertung:

Nach der Eingabe wechseln Sie in PriMa plan auf "Auswertung", wählen in der "Tree-Ansteuerung" die "Vergleichsauswertung" mit dem jeweils anderen Szenario, schieben diese Auswertung nach rechts und klicken unten auf den blauen Bildschirm, um den tabellarischen und grafischen Vergleich zu sehen.

V Bericht:

Importieren Sie den Musterfall "KV-Vorauszahlung" (siehe unter Downloads). Gehen Sie im Musterfall auf "Auswertungen", "Planungsberichte" und markieren Sie dort den mandantenspezifischen Bericht "Vorauszahlungen KV-Beiträge" und machen ihn mit Klick auf die rechte Maus-Taste zu einem "Duplikat als Kanzleimaster". Jetzt ist der Bericht für alle Ihre Mandanten freigeschaltet.

4. Steuerliche Entlastung

Der steuerlichen Entlastung durch die jährlich gleichbleibende Zahlung der Beiträge steht

  • in den Jahren mit doppelter Beitragszahlung eine höhere steuerliche Entlastung gegenüber, weil die Beiträge zur Basis-Kranken und -Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgabe steuerlich abziehbar sind.
  • in den Jahren ohne Zahlung der Basis-Krankenversicherungsbeiträge die Abziehbarkeit der übrigen Beiträge bis zu einer Höchstgrenze gegenüber.

Daraus entsteht in den meisten Fällen ein steuerlicher Vorteil für das Modell "PKV-Beiträge optimiert".

5. Kumulierte Liquidität

Diese Grafik zeigt Ihnen das Potenzial dieser steuerlichen Optimierung, wenn Ihr Mandant seine Zahlungsweise bis zum Ende seines Erwerbslebens grundsätzlich umstellt.

Bei optimierter Zahlung verringert sich der Versicherungsaufwand durch die bessere steuerliche Abziehbarkeit und nach Steuern muss weniger bezahlt werden.

Im Musterfall kumulierte sich der Vorteil auf über 10.000.

7. Hinweise / Kontakt

Möchten Sie PriMa plan unverbindlich über eine Online-Sitzung "live" erleben oder haben Sie Fragen sowie Anregungen, so ist das Instrumenta-Team unter 02204 9508-650, info@instrumenta.de und über unsere Kontaktseite gerne für Sie da. 

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